Einheitliche Notfallregelung für alle Kindertagesstätten [PRESSEMITTEILUNG]

Die Landesregierung NRW hat am Freitag, 13. März 2020 beschlossen, dass es ab Montag, 16. März 2020 ein Betretungsverbot für Kindertagesstätten gibt. Entsprechend dieser Regelung und der getroffenen Abweichungen haben die Träger der KiTas (Katholische Pfarrei St. Margareta Wadersloh, Evangelische Kirchengemeinde Wadersloh und der DRK Ortsverein Wadersloh e.V.) sowie die Großtagespflege in der Gemeinde Wadersloh die folgende Vorgehensweise vereinbart:

  • Die Einrichtungen werden ab Montag, 16. März 2020 grundsätzlich geschlossen sein.
  • Die Ausnahme besteht darin, dass Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungspersonen ihre Kinder bringen dürfen, wenn beide Betreuungspersonen in unentbehrlichen Schlüsselpositionen arbeiten.
    • Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeiten der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
    • Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen
  • Es werden ab Montag keine Kinder in den Einrichtungen betreut, auf die für beide Erziehungsberechtigte nicht einer der oben genannten Fälle zutrifft.
  • Die Einhaltung dieser Regelung wird am Montag vor Einlass von den Leitungen der KiTas geprüft.
  • Im Anschluss an die Aufnahme sollen beide Erziehungsberechtigte zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen.

Folgende Begründung (aus dem Erlass des Gesundheitsministeriums) wird hierzu gegeben:

  • Das Ziel ist der Verbreitung von SARS-CoV-2 entgegenzuwirken. Wenn einem größeren Personenkreis die Möglichkeit gegeben wird, ihr Kind in der Einrichtung zu betreuen, sind die getroffenen Maßnahmen (Großflächige KiTa-Schließung) nicht effektiv. Gerade der Personenkreis, der allerdings für die Aufrechterhaltung der Gesundheitspflege, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Infrastruktur verantwortlich ist, muss die Möglichkeit erhalten, dass die Kinder betreut werden.

Quelle: PM DRK Ortsverein Wadersloh e.V.

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