Nun ist es soweit, das Betretungsverbot für die Kinderbetreuungsangebote in Nordrhein-Westfalen ist ab dem 08. Juni 2020 aufgehoben.
In den Kindertageseinrichtungen freuen sich alle Mitarbeiter/innen auf die Mädchen und Jungen. Dieser Öffnungsschritt gibt die Möglichkeit die angehenden Schulkinder und Neuaufnahmen in einem kleineren Rahmen, unter Einhaltung der Hygienevorschriften zu verabschieden bzw. zu begrüßen. Gleichzeitig können Kinder, die nach den Sommerferien aus der U 3 Gruppe in die Ü 3 Gruppe wechseln, auf den Wechsel vorbereiten.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen macht in seinem Schreiben deutlich, dass es sich sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht um ein eingeschränktes Angebot handelt. In der Praxis bedeutet dies, dass der wöchentliche zeitliche Betreuungsumfang gekürzt wird, 15 statt 25 Stunden, 25 statt 35 Stunden und 35 statt 45 Stunden.
Information des Landes NRW (PDF)
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